Wie in der Humanmedizin gibt es auch in der Tiermedizin eine Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Diese regelt verbindlich, welche Behandlungskosten bei einem Tier abgerechnet werden dürfen.
Grundsätzlich setzt sich die Rechnung eines Tierarztes aus den Behandlungs- und Materialkosten zusammen. Je nach Zeit und Aufwand wird im Rahmen der GOT abgerechnet. Eine Information der Bundestierärztekammer zur GOT finden Sie hier.
Aufwändigere oder zeitintensivere Behandlungen, Behandlungen außerhalb der normalen Öffnungszeiten werden mit entsprechend höheren Gebührensätzen abgerechnet.
Vielleicht ist es in Zukunft eine gute Idee auch sein Tier gegen Krankheit zu versichern. Dadurch fallen für Sie monatlich planbare, überschaubare Beträge an. Und bei einem Notfall ist dann zumindest die finanzielle Seite abgesichert.